Europäische Union (EU)

Einführung


Aus der Notwendigkeit heraus, schon bald nach dem Zweiten Weltkrieg europäisches Know-how und Ressourcen zu bündeln, entstand 1951 die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), auch Montanunion genannt. Gründungsmitglieder dieser Gemeinschaft waren Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Neben wirtschaftlichen Erwägungen zur Kooperation, war es aber vor allem der Gedanke, die Völker einander wieder näherzubringen und den Frieden in Europa dauerhaft zu sichern. Bereits sechs Jahre später, 1957, wurde die erfolgreiche Partnerschaft ausgeweitet. Mit der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) entstanden Arbeitsbereiche, deren Ziel es war, weiterreichende gemeinsame Bedürfnisse des Staatenbundes zu befriedigen und eine allmähliche Angleichung der Lebensverhältnisse zu ermöglichen. Als konsequente Weiterführung dieser Strategie, wurden die drei Einzelgemeinschaften 1965 zu einer Institution, dem Verbund der Europäischen Gemeinschaften (EG), verschmolzen. Die Führungsebene dieser Institution bestand aus dem Rat der Europäischen Gemeinschaften, als politischem Entscheidungsorgan, und der EG-Kommission, als ausführendem Organ.

Parallel zur Gruppe der Europäischen Gemeinschaften gründeten Dänemark, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz und das Vereinigte Königreich im Jahr 1960 die Europäische Freihandelszone EFTA. Nach und nach traten jedoch alle Gründungsmitglieder, mit Ausnahme von Norwegen und der Schweiz, zu den Europäischen Gemeinschaften über. Durch den späteren Beitritt Liechtensteins und Islands verfügt die EFTA heute wieder über vier Mitgliedsstaaten.

Schon frühzeitig reifte in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft (EG) die Idee, den Binnenhandel – durch die Beseitigung existierender Währungsrisiken – zu stärken. Die Absicherung dieser Risiken verursachte enorme Kosten, ebenso wie die ständige Umrechnung. Preistransparenz bei Waren und Dienstleistungen sowie Wettbewerb waren kaum möglich.

Ein erster großer Meilenstein wurde am 27. Juni 1989, auf der Konferenz des Europäischen Rates in Madrid, gesetzt. Auf der Grundlage der Kommissionsvorlage des damaligen Präsidenten der EG-Kommission, Jacques Delors, hat der Rat einen Drei-Stufen-Plan verabschiedet, der den Weg zur Gründung einer europäischen Währungsunion ebnen sollte. Am Ende dieses Plans stand die Abschaffung aller nationalen Währungen, zugunsten einer gemeinsamen europäischen Währung.

Die erste Stufe, die am 01.01.1990 in Kraft trat, war geprägt durch die vollständige Liberalisierung des Kapitalverkehrs und Einbeziehung aller nationaler Währungen in ein Europäisches Währungssystem (EWS). Dieses Währungssystem war ein Vorläufer zur europäischen Währungsunion und verpflichtete die Notenbanken der einzelnen Mitgliedsstaaten, den Wert ihrer und der anderen Währungen des Systems nur in vorab bestimmten Bandbreiten zur Referenzwährung schwanken zu lassen. Als Referenzwährung galt die sogenannte Europäische Währungseinheit/ European Currency Unit (ECU), die als Summe der gewichteten Anteile aller Mitgliedswährungen berechnet wurde.

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